Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Stand: 31. August 2026
1. Betreiber und Geltungsbereich
1.1 Plattformbetreiber
Betreiber des Online-Marktplatzes ist:
GRU Autopartner Inhaber: Yevhen Hutsul Industriestraße 5 28876 Oyten Deutschland
Telefon: +49 160 5054726 E-Mail: info@shop.gru-autopartner.com
Nachfolgend „Plattformbetreiber" genannt.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Registrierung und Nutzung des Online-Marktplatzes GRU Autopartner sowie für die über die Plattform vermittelten Käufe und Verkäufe.
Für einzelne Angebote können ergänzende Bedingungen des jeweiligen Verkäufers gelten. Abweichende Bedingungen dürfen den gesetzlichen Vorschriften und diesen Marktplatzbedingungen nicht widersprechen.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Vertragssprache
Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen werden gegebenenfalls nur als Verständnishilfe bereitgestellt. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
2. Rolle des Plattformbetreibers
2.1 Vermittlungsplattform
Der Plattformbetreiber stellt eine technische Plattform zur Verfügung, auf der Verkäufer Waren anbieten und Käufer diese erwerben können.
Der Kaufvertrag über einen angebotenen Artikel kommt grundsätzlich ausschließlich zwischen dem im jeweiligen Angebot genannten Verkäufer und dem Käufer zustande.
Der Plattformbetreiber wird nicht Partei des Kaufvertrags, sofern GRU Autopartner im konkreten Angebot nicht ausdrücklich selbst als Verkäufer bezeichnet ist.
2.2 Eigene Angebote von GRU Autopartner
Wird GRU Autopartner ausdrücklich als Verkäufer genannt, kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen GRU Autopartner und dem Käufer zustande. Für solche Angebote können ergänzende Verkaufsbedingungen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung gelten.
2.3 Verantwortung des Verkäufers
Der jeweilige Verkäufer ist insbesondere verantwortlich für:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben;
- die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots;
- den Zustand und die Beschaffenheit des Artikels;
- die Preisangabe und steuerliche Behandlung;
- den Versand und die ordnungsgemäße Verpackung;
- gesetzliche Informationspflichten;
- Widerrufs-, Gewährleistungs- und Erstattungsansprüche;
- die Produktsicherheit und Verkehrsfähigkeit des Artikels.
Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, jeden angebotenen Artikel physisch zu prüfen.
3. Registrierung und Nutzerkonto
3.1 Voraussetzungen
Die Nutzung eines Nutzerkontos ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen sowie wirksam vertretenen Unternehmen gestattet.
Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sein.
3.2 Schutz des Nutzerkontos
Nutzer müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und vor dem Zugriff Dritter schützen. Eine Übertragung oder Überlassung des Nutzerkontos an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Plattformbetreibers nicht gestattet.
Der Nutzer muss den Plattformbetreiber unverzüglich informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung seines Kontos bestehen.
3.3 Einstufung als privater oder gewerblicher Verkäufer
Verkäufer müssen wahrheitsgemäß angeben, ob sie privat oder gewerblich handeln.
Ein Verkäufer darf sich nicht als Privatverkäufer ausgeben, wenn seine Verkaufstätigkeit nach Art, Umfang, Dauer oder Organisation als gewerblich anzusehen ist.
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Nachweise über die Identität, Anschrift, Unternehmereigenschaft, steuerliche Registrierung, Bankverbindung und Vertretungsberechtigung zu verlangen.
3.4 Folgen falscher Angaben
Bei falschen, irreführenden oder unvollständigen Angaben kann der Plattformbetreiber Angebote entfernen, Auszahlungen vorübergehend zurückhalten, Funktionen einschränken oder das Nutzerkonto sperren.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Anforderungen an Angebote
4.1 Berechtigung zum Verkauf
Der Verkäufer darf nur Artikel anbieten, über die er rechtmäßig verfügen darf.
Der Verkäufer versichert, dass angebotene Artikel insbesondere:
- nicht gestohlen oder unterschlagen sind;
- keine Rechte Dritter verletzen;
- nicht gefälscht sind;
- rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen;
- nicht aus einer unzulässigen oder verschleierten Herkunft stammen.
4.2 Artikelbeschreibung
Der Verkäufer muss den Artikel so genau und vollständig wie möglich beschreiben.
Bei gebrauchten Fahrzeugteilen sollen insbesondere angegeben werden:
- Hersteller und Teilebezeichnung;
- Original-, OEM- oder Vergleichsnummer;
- Fahrzeugmodell und gegebenenfalls Baujahr;
- Einbauseite und Einbauposition;
- sichtbarer und bekannter Zustand;
- bekannte Defekte und Beschädigungen;
- Lieferumfang;
- gegebenenfalls Laufleistung des Spenderfahrzeugs;
- Hinweise auf erforderliche Codierung, Programmierung oder Anlernung;
- Hinweise auf fehlende Anbauteile oder Zubehörteile.
4.3 Fotos
Produktbilder sollen grundsätzlich den tatsächlich angebotenen Artikel zeigen. Werden Beispielbilder verwendet, muss dies deutlich erkennbar angegeben werden.
4.4 Gebrauchtzustand
Gebrauchte Fahrzeugteile weisen regelmäßig gebrauchs-, alters-, lagerungs- und demontagebedingte Spuren auf.
Übliche Gebrauchsspuren, Verschmutzungen, oberflächliche Kratzer, leichte Korrosion, Farbabweichungen und optische Abnutzungen stellen keinen Mangel dar, wenn sie im Angebot beschrieben, auf den Bildern erkennbar oder bei einer gebrauchten Sache nach der konkret vereinbarten Beschaffenheit zu erwarten sind.
Gegenüber Verbrauchern müssen Abweichungen von den objektiv zu erwartenden Eigenschaften vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert vereinbart werden.
4.5 Fahrzeug- und Kompatibilitätsangaben
Fahrzeuglisten, Suchfilter, Schlüsselnummern, Modellzuordnungen und automatisierte Kompatibilitätsangaben dienen grundsätzlich nur als Auswahlhilfe.
Eine verbindliche Zusicherung der Kompatibilität besteht nur, wenn der Verkäufer im individuellen Angebot oder in einer persönlichen Nachricht ausdrücklich bestätigt hat, dass der konkrete Artikel für das konkret bezeichnete Fahrzeug geeignet ist.
5. Unzulässige Artikel und Inhalte
Nicht angeboten werden dürfen insbesondere:
- gestohlene oder unterschlagene Waren;
- gefälschte Markenprodukte;
- manipulierte oder unzulässig veränderte sicherheitsrelevante Teile;
- Fahrzeugidentifikationsnummern, Typenschilder oder Dokumente zur Verschleierung einer Fahrzeugidentität;
- Teile, deren Verkauf oder Verwendung gesetzlich verboten ist;
- gefährliche Stoffe oder Flüssigkeiten ohne Einhaltung der gesetzlichen Versand- und Kennzeichnungsvorschriften;
- pyrotechnische Fahrzeugteile, Airbags oder Gurtstraffer, sofern deren Angebot nicht ausdrücklich von der Plattform zugelassen ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden;
- Artikel, die von einem verbindlichen Rückruf betroffen und nicht ordnungsgemäß instand gesetzt worden sind;
- Inhalte, die Rechte Dritter verletzen oder irreführend, beleidigend oder rechtswidrig sind.
Der Plattformbetreiber kann einzelne Produktgruppen aus Sicherheits-, Rechts- oder Risikogründen beschränken oder ausschließen.
6. Zustandekommen des Kaufvertrags
6.1 Angebot des Käufers
Die Darstellung eines Artikels auf der Plattform stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, ein Kaufangebot abzugeben.
Mit dem Anklicken der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf des Artikels ab.
6.2 Bestelleingangsbestätigung
Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
6.3 Annahme durch den Verkäufer
Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen annehmen durch:
- eine ausdrückliche Auftrags- oder Annahmebestätigung;
- die Mitteilung über den Versand;
- die tatsächliche Übergabe oder Versendung des Artikels.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Käufer nicht mehr an sein Kaufangebot gebunden.
Eine bloße Zahlungsautorisierung oder Reservierung des Betrags stellt noch keine Annahme dar.
6.4 Offensichtliche Fehler
Gesetzliche Rechte zur Anfechtung wegen eines Erklärungs-, Eingabe- oder Preisfehlers bleiben unberührt.
Der Verkäufer muss den Käufer über einen solchen Fehler unverzüglich informieren und bereits empfangene Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
7. Preise, Zahlungen und Plattformgebühren
7.1 Preisangaben
Der Verkäufer ist für die korrekte Preisangabe verantwortlich.
Gewerbliche Verkäufer müssen klar angeben, ob die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten und welche zusätzlichen Versandkosten anfallen.
7.2 Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten und gegebenenfalls über einen externen Zahlungsdienstleister.
Soweit der Plattformbetreiber oder ein Zahlungsdienstleister als Inkassobeauftragter des Verkäufers handelt, hat die ordnungsgemäße Zahlung an die im Bestellprozess benannte Stelle schuldbefreiende Wirkung.
7.3 Gebühren für Verkäufer
Für Verkäufer können Einstell-, Verkaufs-, Zahlungsabwicklungs- oder sonstige Plattformgebühren anfallen.
Die jeweils geltenden Gebühren werden dem Verkäufer vor der Nutzung einer kostenpflichtigen Leistung angezeigt oder in einer gesonderten Gebührenübersicht veröffentlicht.
Der Plattformbetreiber darf fällige Gebühren und unbestrittene Forderungen mit Auszahlungsansprüchen des Verkäufers verrechnen.
7.4 Auszahlung und Sicherheitsprüfung
Auszahlungen können für einen angemessenen Zeitraum zurückgehalten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- Betrug oder Missbrauch;
- eine unberechtigte Nutzung des Nutzerkontos;
- eine Rücklastschrift oder einen Chargeback;
- einen laufenden Konflikt über die Lieferung;
- eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung;
- die Verletzung dieser Bedingungen;
- ein erhöhtes Risiko weiterer Rückforderungen.
Der Verkäufer wird, soweit rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig, über den Grund und die voraussichtlichen Voraussetzungen für die Freigabe informiert.
7.5 Chargeback durch den Käufer
Ein vom Käufer eingeleiteter Chargeback oder eine Rücklastschrift lässt den zugrunde liegenden Zahlungsanspruch des Verkäufers nicht automatisch entfallen.
War die Rückbuchung unberechtigt und vom Käufer zu vertreten, kann der Verkäufer Ersatz der tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten verlangen.
8. Versand und Lieferung
8.1 Versandfrist
Der Verkäufer muss den Artikel innerhalb der im Angebot angegebenen Bearbeitungs- und Versandfrist versenden.
8.2 Lieferadresse
Der Käufer ist verpflichtet, eine vollständige und zustellfähige Lieferadresse anzugeben.
Kann eine Lieferung wegen einer vom Käufer zu vertretenden falschen Adresse, Annahmeverweigerung oder unterlassenen Abholung nicht zugestellt werden, kann der Verkäufer die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Versandkosten verlangen.
Ein erneuter Versand kann von der vorherigen Zahlung dieser zusätzlichen Kosten abhängig gemacht werden.
8.3 Gefahrübergang
Bei einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
Bei Verkäufen zwischen Unternehmern sowie bei sonstigen Verkäufen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
8.4 Transportschäden
Der Käufer wird gebeten, sichtbare Transportschäden möglichst unverzüglich zu dokumentieren und dem Verkäufer mitzuteilen.
Hierzu sollen nach Möglichkeit Fotos von folgenden Punkten angefertigt werden:
- Außenverpackung;
- Versandetikett;
- Polsterung;
- beschädigtem Artikel;
- Seriennummer oder Kennzeichnung.
Die Versäumung einer solchen Mitteilung lässt zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers unberührt.
Der Käufer muss Verpackung und Artikel aufbewahren, soweit dies für eine Prüfung durch den Verkäufer oder Versanddienstleister zumutbar und erforderlich ist.
8.5 Abholung
Bei vereinbarter Abholung geht die Gefahr mit Übergabe des Artikels an den Käufer oder eine von ihm beauftragte Person über.
Der Käufer muss den Artikel bei Übergabe auf erkennbare Abweichungen und Vollständigkeit prüfen.
9. Pflichten des Käufers bei Fahrzeugteilen
9.1 Prüfung der Teilenummer
Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Kauf insbesondere folgende Angaben mit dem benötigten Teil zu vergleichen:
- OEM- oder Teilenummer;
- Anschlüsse und Stecker;
- Bauform;
- Einbauseite;
- Ausstattung;
- Software- oder Hardwarestand;
- Farbe und Material;
- Fahrzeugidentifikationsnummer, soweit erforderlich.
Bei Zweifeln muss der Käufer vor Abgabe seiner Bestellung beim Verkäufer nachfragen.
9.2 Keine allgemeine Passformgarantie
Die bloße Übereinstimmung von Fahrzeugmodell, Baureihe, Motorisierung oder Baujahr garantiert nicht, dass ein Fahrzeugteil kompatibel ist.
Unterschiede können insbesondere aufgrund von Ausstattung, Produktionsdatum, Softwarestand, Länderversion oder technischen Änderungen bestehen.
Eine verbindliche Passformgarantie besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Verkäufer für das konkret benannte Fahrzeug.
9.3 Codierung und Programmierung
Bei elektronischen Bauteilen können eine Codierung, Programmierung, Freischaltung, Komponentenschutz-Aufhebung, Initialisierung oder Anpassung an das Fahrzeug erforderlich sein.
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes zugesichert wurde, bedeutet der Verkauf eines elektronischen Bauteils nicht, dass es ohne weitere Arbeiten unmittelbar im Fahrzeug verwendet werden kann.
9.4 Fachgerechter Einbau
Sicherheitsrelevante, elektronische, mechanische oder für den Antriebsstrang bestimmte Fahrzeugteile müssen entsprechend den Herstellervorgaben und, soweit erforderlich, durch qualifiziertes Fachpersonal eingebaut werden.
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Verkäufer nachweist, dass ein Schaden oder eine Fehlfunktion verursacht wurde durch:
- unsachgemäßen Einbau;
- falsche Codierung oder Programmierung;
- ungeeignete Betriebsstoffe;
- Überhitzung, Ölmangel oder fehlende Schmierung;
- fehlerhafte Zusatzbauteile;
- Unfall, Überlastung oder äußere Gewalteinwirkung;
- nachträgliche Bearbeitung oder Veränderung;
- Verwendung in einem nicht kompatiblen Fahrzeug.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.5 Einbau vor Prüfung
Der Käufer soll erkennbare Teilenummern, Anschlüsse, Beschädigungen und den Lieferumfang vor einem kostenintensiven oder nicht ohne Weiteres rückgängig zu machenden Einbau prüfen.
Hat der Käufer einen offensichtlich falschen oder erkennbar beschädigten Artikel trotz erkennbarer Abweichung eingebaut, richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Mitverschulden.
10. Widerrufsrecht
10.1 Gewerblicher Verkäufer an Verbraucher
Kauft ein Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer im Fernabsatz, besteht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht.
Der jeweilige gewerbliche Verkäufer muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Verkäufers.
10.2 Privatverkäufer und Unternehmergeschäfte
Bei einem Kauf von einem Privatverkäufer besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Auch Käufern, die als Unternehmer handeln, steht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
Ein freiwilliges Rückgaberecht besteht nur, wenn es vom Verkäufer ausdrücklich angeboten wurde.
10.3 Rücksendekosten
Die Tragung der Rücksendekosten richtet sich nach der gesetzlichen Regelung und der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Verkäufers.
10.4 Wertersatz
Der Käufer kann bei einem wirksamen Widerruf zum Wertersatz verpflichtet sein, wenn ein Wertverlust auf einen Umgang mit dem Artikel zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und der Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Dies kann insbesondere bei Einbau, Betrieb, Codierung, Zerlegung, Veränderung, Beschädigung oder Verunreinigung eines Fahrzeugteils relevant sein.
11. Mängelrechte und Sachmängelhaftung
11.1 Vereinbarte Beschaffenheit
Maßgeblich für die Beschaffenheit des Artikels sind insbesondere:
- die individuelle Artikelbeschreibung;
- die veröffentlichten Bilder;
- ausdrücklich angegebene Defekte;
- der beschriebene Lieferumfang;
- ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften.
Allgemeine Herstellerangaben, Fahrzeuglisten und Datenbankinformationen werden nur dann Teil der vereinbarten Beschaffenheit, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
11.2 Gewerblicher Verkauf an Verbraucher
Bei einem Verkauf durch einen gewerblichen Verkäufer an einen Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte.
Diese Rechte können durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen werden.
11.3 Gebrauchte Waren und Verkürzung der Verjährungsfrist
Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Verbrauchers nur dann auf ein Jahr verkürzt werden, wenn:
- der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde, und
- die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Eine lediglich in diesen AGB enthaltene Regelung ersetzt eine erforderliche gesonderte Vereinbarung nicht.
Ohne eine wirksame gesonderte Vereinbarung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.4 Verkauf durch Privatverkäufer
Bei Verkäufen durch einen Privatverkäufer ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, soweit im konkreten Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Ausschluss gilt nicht:
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- bei Übernahme einer Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
- soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
11.5 Verkauf zwischen Unternehmern
Bei einem Verkauf zwischen Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln an gebrauchten Waren grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Dies gilt nicht für:
- vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- arglistig verschwiegene Mängel;
- ausdrücklich übernommene Garantien;
- zwingende gesetzliche Haftung.
Sind beide Parteien Kaufleute, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
11.6 Vorrang der Nacherfüllung
Liegt ein Mangel vor, ist dem Verkäufer grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur gesetzlichen Nacherfüllung zu geben.
Der Käufer muss den Artikel dem Verkäufer zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung stellen.
Der Käufer darf nicht ohne vorherige Abstimmung eine Reparatur, Zerlegung oder sonstige kostenpflichtige Maßnahme durch einen Dritten durchführen und anschließend Kostenerstattung verlangen, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
11.7 Art der Nacherfüllung
Die Rechte des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei gebrauchten Einzelstücken kann eine Ersatzlieferung unmöglich sein.
11.8 Prüfung und Mitwirkung
Der Verkäufer darf zur Prüfung eines behaupteten Mangels angemessene Informationen verlangen, insbesondere:
- Fotos oder Videos;
- Fehlercodes;
- Diagnoseprotokolle;
- Beschreibung des Einbaus;
- Fahrzeugdaten;
- Teilenummer;
- Kilometerstand;
- Angaben zu bereits vorgenommenen Veränderungen;
- Rechnung oder Bericht einer Werkstatt, soweit im Einzelfall erforderlich und zumutbar.
Zwingende Verbraucherrechte werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Käufer keinen Werkstattbericht vorlegen kann.
12. Rücksendungen und Erstattungen
12.1 Rücksendeabwicklung
Käufer werden gebeten, eine Rücksendung vorab über die Plattform oder beim Verkäufer anzumelden, damit eine eindeutige Zuordnung und Bearbeitung möglich ist.
Die vorherige Anmeldung ist keine Voraussetzung für die Ausübung zwingender gesetzlicher Rechte.
12.2 Rückgabe desselben Artikels
Der Käufer muss den tatsächlich gelieferten Artikel einschließlich des mitgelieferten Zubehörs zurückgeben.
Kennzeichnungen, Seriennummern, Sicherheitsmarkierungen und Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt, verändert oder ausgetauscht werden.
Besteht der begründete Verdacht, dass ein anderer, unvollständiger oder manipulierter Artikel zurückgesendet wurde, darf die Erstattung bis zur angemessenen Prüfung zurückgehalten werden.
Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
12.3 Verpackung der Rücksendung
Der Käufer muss den Artikel so verpacken, dass vermeidbare Transportschäden verhindert werden.
Die Verwendung der Originalverpackung wird empfohlen, ist aber bei Verbrauchern keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufs- oder Mängelrechts.
12.4 Unberechtigte oder freiwillige Rückgaben
Besteht weder ein gesetzliches noch ein vertraglich vereinbartes Rückgaberecht, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einen mangelfreien Artikel zurückzunehmen.
Nimmt der Verkäufer einen Artikel freiwillig zurück, können die Bedingungen der Rücknahme individuell vereinbart werden.
12.5 Falsch bestellte Artikel
Ist der gelieferte Artikel vertragsgemäß und wurde lediglich aufgrund einer vom Käufer nicht oder falsch geprüften Teilenummer, Ausstattung oder Fahrzeugzuordnung bestellt, liegt grundsätzlich kein Sachmangel vor.
Ein Verbraucher kann gegebenenfalls sein gesetzliches Widerrufsrecht ausüben. Besteht kein Widerrufs- oder freiwilliges Rückgaberecht, ist der Verkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet.
13. Dokumentation und Schutz vor Missbrauch
13.1 Dokumentation durch Verkäufer
Verkäufer dürfen vor dem Versand insbesondere dokumentieren:
- Zustand und Funktion des Artikels;
- Seriennummern;
- individuelle Markierungen;
- Verpackung und Polsterung;
- Gewicht des Pakets;
- Übergabe an den Versanddienstleister.
13.2 Unzulässiges Verhalten
Unzulässig sind insbesondere:
- die Rücksendung eines anderen Artikels;
- die Entfernung oder Veränderung von Seriennummern und Markierungen;
- die Behauptung eines nicht vorhandenen Mangels;
- die Beschädigung eines Artikels zur Erlangung einer Erstattung;
- ein unberechtigter Chargeback;
- die Drohung mit einer negativen Bewertung zur Erlangung unberechtigter Vorteile;
- die Umgehung von Plattformgebühren;
- die Nutzung mehrerer Konten zur Umgehung einer Sperre.
13.3 Prüfung von Konflikten
Der Plattformbetreiber kann bei einem Konflikt Informationen und Nachweise von beiden Parteien anfordern und vorläufige Maßnahmen hinsichtlich Zahlungen, Auszahlungen oder Nutzerkonten treffen.
Eine interne Entscheidung des Plattformbetreibers ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und ändert zwingende gesetzliche Ansprüche der Parteien nicht.
14. Bewertungen
Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Transaktion oder einer nachweisbaren Erfahrung beruhen und sachlich abgegeben werden.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- erfundene Bewertungen;
- Bewertungen gegen Bezahlung oder andere Vorteile;
- beleidigende oder rechtswidrige Inhalte;
- die Veröffentlichung personenbezogener Daten;
- Erpressung oder Druck durch Androhung einer Bewertung;
- gezielte Manipulation des Bewertungssystems.
Der Plattformbetreiber kann Bewertungen prüfen, einschränken oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen.
15. Entfernung von Angeboten und Kontosperrung
15.1 Maßnahmen
Der Plattformbetreiber kann insbesondere:
- Inhalte prüfen;
- Angebote vorübergehend deaktivieren;
- rechtswidrige Inhalte entfernen;
- die Sichtbarkeit eines Angebots einschränken;
- Verkaufs- oder Zahlungsfunktionen beschränken;
- Auszahlungen vorläufig zurückhalten;
- Nutzer verwarnen;
- Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren.
15.2 Gründe
Eine Maßnahme kommt insbesondere in Betracht bei:
- Verstößen gegen Gesetze oder diese Bedingungen;
- konkretem Betrugsverdacht;
- Gefährdung anderer Nutzer;
- Verkauf unzulässiger oder gefährlicher Waren;
- falschen Identitäts- oder Unternehmensangaben;
- wiederholter Nichterfüllung von Bestellungen;
- wiederholt erheblich verspätetem Versand;
- missbräuchlichen Rücksendungen oder Chargebacks;
- Manipulation des Bewertungs- oder Suchsystems;
- Sicherheitsrisiken für die Plattform.
15.3 Information und Beschwerde
Der betroffene Nutzer wird grundsätzlich über die Maßnahme und die wesentlichen Gründe informiert, soweit keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
Der Nutzer kann über die von der Plattform bereitgestellten Kontakt- oder Beschwerdemöglichkeiten eine Überprüfung verlangen.
Bei dringenden Sicherheits-, Betrugs- oder Rechtsverstößen darf eine Maßnahme ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
16. Verfügbarkeit der Plattform
Der Plattformbetreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
Eine jederzeitige, störungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten;
- Sicherheitsupdates;
- technische Störungen;
- Ausfälle von Hosting-, Zahlungs- oder Kommunikationsdienstleistern;
- höhere Gewalt;
- behördliche Maßnahmen;
- Cyberangriffe.
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen gering bleiben.
17. Ranking und Sichtbarkeit
Die Reihenfolge und Sichtbarkeit von Angeboten kann insbesondere durch Suchbegriff, Kategorie, Relevanz, Angebotsqualität, Verfügbarkeit, Preis, Versandbedingungen, Aktualität und Verkäuferleistung beeinflusst werden.
Die jeweils maßgeblichen Hauptparameter und ihre relative Bedeutung werden in einer gesonderten Ranking- oder Transparenzinformation der Plattform dargestellt.
Kostenpflichtig hervorgehobene oder beworbene Angebote werden entsprechend gekennzeichnet.
Ein Verkäufer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Anzahl von Aufrufen oder einen bestimmten Verkaufserfolg.
18. Nutzungsrechte an Inhalten
Der Verkäufer bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingestellten Bildern, Texten und sonstigen Inhalten.
Er räumt dem Plattformbetreiber für die Dauer der Veröffentlichung ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für den Betrieb der Plattform erforderliches Nutzungsrecht ein.
Dieses Recht umfasst insbesondere die technische Speicherung, Darstellung, Vervielfältigung, Anpassung an verschiedene Bildschirmformate sowie die Bewerbung des konkreten Angebots und der Plattform.
Der Verkäufer versichert, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
19. Haftung des Plattformbetreibers
19.1 Unbeschränkte Haftung
Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien;
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts;
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
19.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19.3 Handlungen der Verkäufer und Käufer
Soweit der Plattformbetreiber nicht selbst Verkäufer ist, haftet er nicht allein aufgrund seiner Vermittlerrolle für:
- die Qualität oder Funktionsfähigkeit eines Artikels;
- die Richtigkeit einer Verkäuferbeschreibung;
- die Lieferfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit eines Nutzers;
- die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch Verkäufer oder Käufer;
- die Rechtmäßigkeit eines Nutzerangebots;
- steuerliche Pflichten eines Verkäufers.
Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen des Plattformbetreibers bleibt unberührt.
20. Freistellung
Ein Nutzer stellt den Plattformbetreiber von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines vom Nutzer schuldhaft verursachten Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Bedingungen entstehen.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund:
- rechtswidriger Angebote;
- Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen;
- falscher Angaben zur Unternehmereigenschaft;
- des Verkaufs gestohlener, gefälschter oder gefährlicher Waren;
- der Verletzung steuerlicher oder produktsicherheitsrechtlicher Pflichten.
Die Freistellung umfasst angemessene und notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Plattformbetreiber wird den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Laufzeit
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
21.2 Kündigung durch den Nutzer
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag grundsätzlich jederzeit beenden und die Schließung seines Kontos verlangen.
Noch nicht abgeschlossene Verkäufe, Zahlungen, Rücksendungen, Streitfälle und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
21.3 Ordentliche Kündigung durch den Plattformbetreiber
Der Plattformbetreiber kann den Nutzungsvertrag mit einer angemessenen Frist kündigen.
Gegenüber gewerblichen Verkäufern beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich mindestens 30 Tage, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder ein wichtiger Grund für eine frühere Beendigung vorliegt.
21.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße, Betrugs, Sicherheitsrisiken oder rechtswidriger Aktivitäten unzumutbar ist.
22. Änderungen dieser Bedingungen
Der Plattformbetreiber kann diese Bedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund:
- gesetzlicher Änderungen;
- behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben;
- neuer oder geänderter Plattformfunktionen;
- technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen;
- der Verhinderung von Missbrauch.
Gewerbliche Verkäufer werden grundsätzlich mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten über Änderungen informiert. Ist eine längere Anpassungsfrist erforderlich, wird eine entsprechend längere Frist vorgesehen.
Der Verkäufer kann den Nutzungsvertrag vor Inkrafttreten der Änderung kündigen.
Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Kaufverträge.
Soweit gegenüber Verbrauchern eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird die Änderung erst mit dieser Zustimmung wirksam.
23. Meldungen, Beschwerden und Support
Rechtswidrige Inhalte, Sicherheitsprobleme und Verstöße gegen diese Bedingungen können über die auf der Plattform bereitgestellte Meldefunktion oder per E-Mail gemeldet werden:
Eine Meldung sollte nach Möglichkeit enthalten:
- die genaue Bezeichnung oder URL des Angebots;
- eine Beschreibung des beanstandeten Inhalts;
- den Grund der Beanstandung;
- geeignete Nachweise;
- Kontaktdaten des Meldenden.
24. Verbraucherstreitbeilegung
Der Plattformbetreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Abweichende gesetzliche Informationspflichten eines auf der Plattform tätigen gewerblichen Verkäufers bleiben unberührt.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Plattformbetreibers Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
26. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.